Zahnbehandlung im Ausland: diese Unterlagen sollten Sie mitnehmen

Zehn Unterlagen, die Sie vor dem Heimflug verlangen sollten, drei Prüfungen anhand amtlicher Quellen und eine Notiz für Ihren eigenen Zahnarzt.

Zwei zahnmedizinische Fachkräfte behandeln einen Patienten auf dem Behandlungsstuhl

Warum Unterlagen wichtig sind

Die britischen Reisemedizin-Hinweise (NaTHNaC) empfehlen, vor der Abreise Kopien aller im Ausland erstellten medizinischen Unterlagen einschließlich Röntgenbildern und Scans zu besorgen, und weisen darauf hin, dass eine Nachbehandlung nach der Rückkehr möglicherweise nicht ohne Weiteres verfügbar ist und vom NHS eventuell nicht übernommen wird [1]. Die NHS-Checkliste für Behandlungen im Ausland rät, mit dem eigenen Arzt oder Zahnarzt zu besprechen, wie die medizinischen Unterlagen an das Behandlungsteam im Ausland übermittelt werden, und genau zu klären, wie die Nachsorge koordiniert wird [2]. Die folgenden Unterlagen machen das möglich.

Teil 1. Die Unterlagen, die Sie vor dem Heimflug verlangen sollten

Haken Sie jeden Punkt ab. Kann oder will eine Klinik etwas davon nicht aushändigen, fragen Sie nach dem Grund und notieren Sie die Antwort.

In der Türkei haben Sie das gesetzliche Recht, die Akte und die Aufzeichnungen über Ihre Gesundheit selbst oder über einen Bevollmächtigten einzusehen und eine Kopie zu erhalten, und Sie können verlangen, dass unvollständige, unklare oder falsche Einträge ergänzt oder berichtigt werden (Patientenrechteverordnung, Art. 16 und 17) [13]. Private zahnmedizinische Einrichtungen müssen Diagnose, Behandlung und Röntgenaufnahmen ausführlich und nach Zahnnummer dokumentieren (Verordnung über private Einrichtungen für Mund- und Zahngesundheit, Art. 22 Abs. 2) [14]. Nach Art. 11 des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten können Sie die Klinik außerdem fragen, ob sie personenbezogene Daten über Sie speichert, und Auskunft darüber verlangen [15].

Die Unterlagen, Punkt für Punkt
#Verlangen SieWas darin stehen sollteWarumQuelle
1Einen schriftlichen Behandlungsplan mit KostenaufstellungJede Behandlung, Zahn für Zahn, die Gesamtkosten und schriftlich, wer zusätzliche Behandlungen, Nachsorge, Medikamente, einen verlängerten Aufenthalt und Nachkontrollen bezahltVerhindert Streit darüber, wer was übernimmtNaTHNaC: Der schriftliche Vertrag „sollte einen klaren Behandlungsplan enthalten, mit der Verantwortung für alle Kosten, einschließlich zusätzlicher Behandlungen, Nachsorge, Verbandsmaterial, Medikamenten einschließlich Entlassungsmedikation, verlängertem Aufenthalt, Pflege und Nachkontrollen vor Ort“ [1]. Fragen des GDC: „Wenn es Komplikationen gibt und ich eine weitere Behandlung brauche, ist diese im ursprünglichen Preis enthalten?“ und „Was passiert, wenn ich mit dem Ergebnis unzufrieden bin? Wer bezahlt die zusätzlichen Flüge, das Hotel und die Nachbehandlung?“ [3]
2Eine datierte Zusammenfassung der BehandlungDas Datum jedes Eingriffs, die behandelten Zähne im zweistelligen FDI-Zahnschema (zum Beispiel 16, 21), was gemacht wurde, sowie Name und berufliche Registrierungsnummer des behandelnden ZahnarztesIhr Zahnarzt zu Hause muss genau wissen, welche Zähne wann behandelt wurden. Das zweistellige System ist der internationale Standard und wird in jedem Land gleich gelesenNHS: besprechen, wie medizinische Unterlagen übermittelt werden [2]; GDC: „Wer führt meine Behandlung durch, und welche Qualifikationen hat diese Person?“ [3]; zweistellige Zahnnummerierung: ISO 3950:2016 [6]
3Kopien aller Röntgenbilder und ScansPanoramaröntgenaufnahme, intraorale Röntgenbilder und Fotos sowie jeder 3D-Scan (DVT) als Dateien, nicht nur als Ausdrucke. Röntgenbilder und 3D-Scans werden normalerweise im Format DICOM exportiert, dem internationalen Standardformat für medizinische Bilder; verlangen Sie dieses Format, damit ein anderer Zahnarzt die Dateien öffnen kannEin neuer Zahnarzt kann den Zustand vorher und nachher vergleichen und eventuelle Korrekturen planenNaTHNaC: „Kopien aller im Ausland erstellten medizinischen Unterlagen, einschließlich Röntgenbildern und Scans, vor der Abreise“ [1]; DICOM ist von der ISO als ISO 12052 anerkannt [7]
4Implantatdaten, für jedes ImplantatHersteller, Implantatsystem oder Produktlinie, Durchmesser und Länge, Los- und Seriennummer, Datum der Implantation, Zahnposition sowie das verwendete Abutment oder der GingivaformerAbutments, Schrauben und Instrumente sind für jedes Implantatsystem spezifisch. Ist das System nicht bekannt, muss ein Zahnarzt versuchen, es anhand von Röntgenbildern zu bestimmen; das kostet Zeit und gelingt nicht immer eindeutig [8]In der EU verpflichtet die Verordnung (EU) 2017/745, Art. 18, den Hersteller, einen Implantationsausweis mitzuliefern, mit „Angaben zur Identifizierung des Produkts einschließlich des Produktnamens, der Seriennummer, der Losnummer, der UDI, des Produktmodells sowie des Namens, der Anschrift und der Website des Herstellers“; Gesundheitseinrichtungen müssen diese Informationen den Patienten zur Verfügung stellen. Die Liste der ausgenommenen Implantate („Nahtmaterial, Klammern, Zahnfüllungen, Zahnspangen, Zahnkronen, Schrauben, Keile, Zahn- bzw. Knochenplatten, Drähte, Stifte, Klemmen und Verbindungsstücke“) enthält keine Zahnimplantate [5]. In der Türkei enthält die Medizinprodukteverordnung (Tıbbi Cihaz Yönetmeliği) denselben Artikel zum Implantationsausweis mit denselben Ausnahmen [5b]. Verlangen Sie den Implantationsausweis oder dieselben Angaben schriftlich
5Angaben zum ZahnersatzFür jede Krone, Brücke, jedes Veneer und jede Prothese: Material (zum Beispiel Zirkonoxid, Lithiumdisilikat-Glaskeramik, Metallkeramik, Kunststoff), Hersteller des Blocks oder Systems, falls bekannt, das Dentallabor, Zahnfarbe, Datum und ob verschraubt oder zementiertNötig für Reparaturen, Neuanfertigungen und um zu verstehen, was eine Garantie abdecktNicht in den offiziellen Checklisten. Praktischer Punkt des Autors: Diese Angaben braucht ein Zahnarzt, um eine Versorgung zu reparieren, neu anzufertigen oder farblich anzupassen
6Angaben zu Medikamenten und BetäubungDas verwendete örtliche Betäubungsmittel oder jede andere Betäubung, alle weiteren während der Behandlung gegebenen Medikamente, Antibiotika und Schmerzmittel mit Dosierung, die von Ihnen angegebenen Allergien und die Liste der Medikamente für zu HauseNötig, falls Sie nach der Rückkehr eine Reaktion oder eine Infektion bekommenNaTHNaC nennt „Medikamente einschließlich Entlassungsmedikation“ als Teil des schriftlichen Behandlungsplans [1]; GDC: Der Zahnarzt „sollte Ihre vollständige Krankengeschichte erfragen“ [3]
7Ihren Anamnesebogen und Ihre unterschriebene EinwilligungEine Kopie dessen, was Sie angegeben und unterschrieben habenLaut GDC sollte der Zahnarzt, der Sie untersucht, Ihre vollständige Krankengeschichte erfragen [3]GDC [3]
8Die Garantie in SchriftformWas abgedeckt ist und wie lange, was ausgenommen ist, welche Bedingungen gelten (zum Beispiel Kontrolltermine wahrnehmen oder eine Knirscherschiene tragen, wenn Sie mit den Zähnen knirschen), wie ein Garantiefall gemeldet wird und wer die Reise bezahltGarantien unterscheiden sich stark; fragen Sie vor der ZahlungFragen des GDC: „Gibt es auf die Arbeit eine Garantie für einen bestimmten Zeitraum?“ und „Welche Nachsorge bieten Sie an?“ [3]
9Einen Nachsorge- und KontrollplanWann Kontrollen fällig sind; bei welchen Beschwerden Sie Hilfe suchen sollten; Kontaktdaten für Notfälle und die Sprache der Betreuung; und wie eine Kontrolle aus der Ferne funktioniert, wenn Sie nicht zurückkommen können. Der NHS nennt Atem-, Sprech- oder Schluckbeschwerden sowie eine starke Schwellung im Mund als Notfälle nach einer Zahninfektion [9]Die Nachsorge ist der Schwachpunkt einer Behandlung im AuslandNHS: „Klären Sie genau, wie Ihre Nachsorge koordiniert wird“; zu den Warnzeichen gehören „keine Erwähnung der Nachsorge“ und „keine Besprechung möglicher Komplikationen“ [2]; GDC: „An wen kann ich mich nach der Behandlung mit Fragen wenden?“ [3]
10Eine aufgeschlüsselte RechnungBehandlungen, Zähne, Daten und Beträge. Verlangt Ihre Versicherung es, fragen Sie die Klinik, ob sie einen unterschriebenen Behandlungsbericht ausstellen kannNötig für jeden Erstattungsantrag und jede Beschwerde. Ob etwas erstattet wird, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem Vertrag ab; fragen Sie dort vor der Reise schriftlich nachNHS: Sorgen Sie für eine passende Reiseversicherung und informieren Sie Ihren Versicherer über Ihre Pläne [2]

Zitate aus englischsprachigen Quellen sind von uns ins Deutsche übersetzt.

Teil 2. Eine Klinik in der Türkei in drei Schritten prüfen (nur amtliche Register)

Drei Schritte, nur mit amtlichen Seiten. Diese Seite bewertet oder vergleicht keine Kliniken, und ein Eintrag in einer Liste ist keine Empfehlung.

Schritt 1. Ist die Einrichtung für internationale Patienten zugelassen?

Das türkische Gesundheitsministerium (Generaldirektion Gesundheitsdienste, Abteilung Gesundheitstourismus) veröffentlicht Listen der Gesundheitseinrichtungen, die eine Genehmigung für den Gesundheitstourismus besitzen, in vier PDF-Listen nach Art der Einrichtung: Krankenhäuser, medizinische Zentren, Einzelpraxen (muayenehane) und sonstige Gesundheitseinrichtungen. Jede Liste nennt Provinz, Name der Einrichtung, Art, Adresse und Telefonnummer. Öffnen Sie die Liste für die jeweilige Art der Einrichtung, suchen Sie die Provinz und den genauen Namen der Einrichtung, und vergleichen Sie ihn mit dem Namen auf dem Vertrag und der Rechnung der Klinik.

Die Listen ändern sich. Notieren Sie das Datum Ihrer Prüfung. Steht die Einrichtung nicht auf der Liste, fragen Sie die Klinik schriftlich, welche Genehmigung sie besitzt und unter welchem rechtlichen Namen.

Schritt 2. Ist der Zahnarzt registriert?

In der Türkei muss sich ein Zahnarzt, der selbstständig zu praktizieren beginnt, innerhalb eines Monats bei der gesetzlichen Standesorganisation der Zahnärzte registrieren (Gesetz Nr. 3224, Art. 17) [10]. Lassen Sie sich Namen und berufliche Registrierungsnummer des Zahnarztes (die Nummer, die die gesetzliche Standesorganisation der Zahnärzte vergibt) schriftlich geben, und bewahren Sie sie bei Ihren Unterlagen auf. Findet eine Beratung oder Veranstaltung im Vereinigten Königreich statt, gilt laut General Dental Council: Nur dort registrierte Personen dürfen im Vereinigten Königreich legal Zahnheilkunde ausüben, und der GDC empfiehlt, dies vor jeder Behandlung oder Beratung zu prüfen; Register: https://olr.gdc-uk.org/searchregister [3].

Schritt 3. Ist das Angebot vollständig?

Vergleichen Sie Ihr Angebot mit den Fragenlisten von GDC und NHS: wer die Behandlung durchführt und welche Qualifikationen diese Person hat, was garantiert ist, welche Nachsorge geboten wird, wer eine Nachbehandlung bezahlt und ob Komplikationen besprochen werden [2][3]. Der NHS nennt als Warnzeichen: „aggressiver Verkauf“, „Mangel an Informationen“, „Druck, sich schnell zu entscheiden“, „keine Besprechung möglicher Komplikationen“, „keine Erwähnung der Nachsorge“ [2].

Das britische Außenministerium rät, die Pläne vorab mit dem eigenen Arzt, Zahnarzt oder Behandler zu besprechen und selbst zu recherchieren, denn „private Unternehmen haben ein finanzielles Interesse daran, Ihre Behandlung zu buchen“ [4].

Teil 3. Eine Notiz für Ihren eigenen Zahnarzt

Kopieren Sie diese Tabelle, füllen Sie sie in der Klinik aus und geben Sie sie zusammen mit den Dateien aus Teil 1 Ihrem Zahnarzt zu Hause.

Notiz zur Behandlung
FeldEintrag
Name der Klinik (wie im Vertrag) und Stadt
Behandelnde(r) Zahnarzt/Zahnärzte und berufliche Registrierungsnummer
Behandlungsdaten
Behandelte Zähne (FDI-Nummern) und was gemacht wurde
Implantate: Hersteller, System, Durchmesser, Länge, Los-/Seriennummer, Datum, Zahnposition
Verwendete Abutments / Gingivaformer
Zahnersatz: Material, Labor, Datum, verschraubt oder zementiert
Medikamente, Betäubung, Allergien
Erhaltene Bilddateien (Panorama, DVT, intraoral) und Format
Garantie: was, wie lange, Ausschlüsse, Bedingungen
Nachsorgeplan und Notfallkontakt
Erhaltene Rechnung / Dokumente

Teil 4. Wenn nach der Rückkehr etwas nicht stimmt

Gehen Sie schnell zu Ihrem eigenen Zahnarzt, wenn Sie nach der Behandlung Schmerzen, eine Schwellung oder hohes Fieber haben. Rufen Sie den Notruf oder gehen Sie in eine Notaufnahme, wenn Sie nur schwer atmen, sprechen oder schlucken können oder eine starke Schwellung im Mund haben; fahren Sie nicht selbst [9]. Nehmen Sie Ihre Unterlagen und die Notiz aus Teil 3 mit. Wenden Sie sich schriftlich mit Fotos und Röntgenbildern an die Klinik und beziehen Sie sich auf die Garantiebedingungen, die Sie erhalten haben. Bewahren Sie alle Nachrichten auf.

Quellen

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